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Hausordnung

I. Allgemeines

  • Schüler, die mit dem eigenen Pkw, Motorrad, Mofa oder Moped zur Schule kommen, benutzen den Parkplatz bei den Bushaltestellen (soweit möglich den nördlichen Teil). Für Fahrräder gibt es Abstellmöglichkeiten auf dem Platz hinter dem Dominikus-Trakt und am Geländeeingang beim Schwimmbad. Das Parken mit dem Pkw oder dem motorisierten Zweirad ist Schülern an diesen Stellen nicht gestattet. Gleiches gilt für die Einfahrt in und die Durchfahrt durch das eigentliche Schulgelände und das Parken dort.
  • Über die Zulassung von Aushängen und Plakaten hat die Schulleitung zu entscheiden.
  • Werbematerial und nicht genehmigte Druckschriften dürfen im Schulbereich nicht an die Schüler verteilt werden.
  • Die Schüler befolgen im Schulbereich die Anordnungen von Schulleitung, Lehrkräften, Sekretariat, Hausmeister und Reinigungspersonal.
  • In der Schule, auf dem gesamten Schulgelände, auf dem Parkplatz und im angrenzenden Klosterbereich herrscht absolutes Rauchverbot.
    Der Konsum alkoholischer Getränke ist innerhalb der Schulanlage untersagt; über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
  • Alle Gegenstände und Einrichtungen, besonders die Lehr- und Lernmittel sowie die Bücherei, müssen mit Vorsicht und Sorgfalt behandelt und genutzt werden. Für mutwillig oder vorsätzlich verursachte Schäden haften die Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.
  • Die Schüler sollten auf die Mitnahme von Wertgegenständen und größeren Geldbeträgen in die Schule verzichten, andernfalls sollten derartige Wertsachen nicht unbewacht in Kleidungsstücken oder in den Schultaschen aufbewahrt werden. Jeder Schüler hat die Möglichkeit eines der angebotenen Schließfächer zu mieten. Für entwendete Gegenstände, gleich welcher Art, kann die Schule keine Haftung übernehmen.

 

II. Sauberkeit und Ordnung; Hygienekonzept

  • Mit dem Schuleigentum ist jeweils sorgfältig und schonend umzugehen.
  • Beim Betreten des Schulgebäudes ist auf sauberes Schuhwerk zu achten.
  • Klassenzimmer und Fachräume müssen nach Unterrichtsschluss in ordentlichem Zustand verlassen werden. Die Stühle sind hochzustellen, Ablageflächen regelmäßig aufzuräumen. Achtet eine Klasse nicht auf Sauberkeit, so kann sie von der Schulleitung für einen entsprechenden Zeitraum dazu verpflichtet werden, das Klassenzimmer täglich selbst zu reinigen.
  • Die Toiletten sind sauber zu halten. Insbesondere während der Pause sind sie kein geeigneter Aufenthaltsort.
  • Das jeweils gültige Hygienekonzept ist Bestandteil dieser Hausordnung.

 

III. Verhalten im Schulhaus und im Unterricht

  • Im Schulhaus darf nicht herumgetobt und herumgerannt werden. Besonders während der Unterrichtszeit, aber auch vorher und nachher, muss Ruhe herrschen. Dies gilt insbesondere auch für die „variable Mittagspause“.
  • Erscheint eine Lehrkraft nicht rechtzeitig, verständigt der Klassensprecher nach einer Wartezeit von zehn Minuten das Sekretariat (bzw. die Schulleitung).
  • Essen und Trinken sind nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass keine Essensreste auf dem Boden liegen bleiben. Tassen und Getränkeflaschen gehören nicht in die Klassenzimmer.
  • Kaugummi-Kauen während des Unterrichts ist nicht gestattet.
  • Die nichtschulische Nutzung von Handys, I-Pads und anderen elektronischen Speichermedien kann innerhalb und außerhalb des Unterrichts in erheblichem Maße zu Störungen der Ordnung an der Schule führen. Während des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft über die Nutzung, außerhalb des Unterrichts ist die Nutzung entsprechender Geräte, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, grundsätzlich einzuschränken. Eine zusammen mit der Schülerschaft zu erarbeitende Ordnung für die nichtunterrichtliche Nutzung dieser Geräte wird automatisch Bestandteil dieser Hausordnung.
    Kopfhörer/Ohrhörer dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung verwendet werden. Die Handy-Nutzung während des Gehens ist absolut untersagt.
    Entsprechend den Regelungen des Art. 56 Abs. 5 BayEUG kann bei Zuwiderhandlungen ein Mobiltelefon oder sonstiges digitales Gerät von den Lehrkräf­ten vorübergehend einbehalten werden. Über die Rückgabe entscheidet der Schulleiter.
    Bild-, Video-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen auf dem Schulge­lände sind, soweit sie nicht Teil des Unterrichts sind, nur mit Zustim­mung der Schulleitung bzw. des Schulträgers zulässig. Die Veröffentlichung bedarf generell der Zustimmung durch die Schulleitung.


  • Der „Energiemanager“ einer Klasse kümmert sich um Licht, Heizung und das Lüften des Zimmers: Das Licht ist bei ausreichender Helligkeit auszuschalten. Auf kurzes Lüften durch weites Öffnen aller Fenster („Stoßlüften“) ist gerade im Winter zu achten. Dies dient der Energieeinsparung und damit dem Schutz der Umwelt. Verlässt eine Klasse den Raum, so ist ebenfalls das Licht auszuschalten und die Fenster und die Tür sind zu schließen.
  • Der Klassenordnungsdienst ist für Ordnung im Klassenraum und die Tafelreinigung zuständig.

 

IV. Verhalten in den Pausen und in der Freizeit

  • In persönlichen Angelegenheiten sollten die Schüler das Sekretariat nicht während der Unterrichtszeit, sondern vor Unterrichtsbeginn oder in der Pause aufsuchen.
  • Die Pause soll bei trockener Witterung außerhalb des Schulgebäudes verbracht werden, bei Schneefall, Regen oder extremer Kälte innerhalb des Schulgebäudes. Anordnungen der Pausenaufsichten ist Folge zu leisten.
  • Wegen der Gefahr von Verletzungen ist das Werfen von Schneebällen nicht erlaubt. Andere Aktivitäten sind auf ausgewiesene Bereiche beschränkt.
  • Die Schüler der Klassen 5 mit 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichts-, der Studierzeit und während der Pausen nicht verlassen (also auch nicht z. B. zur Metzgerei gehen)!
  • Schüler der Klassen 8 mit 10 dürfen mittags nach Unterrichtsschluss das Schulgelände verlassen, vorausgesetzt es liegt eine schriftliche Erlaubnis durch die Erziehungsberechtigten vor. Nicht erlaubt ist dies während der Pause und in einzelnen Freistunden!
    Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 (Oberstufe) dürfen dies auch ohne ausdrückliche Genehmigung, z. B. in Freistunden oder während der Mittagspause.
  • Die Balkone im Neubau dürfen nur im Notfall betreten werden.

 

V. Sicherheit im Schulhaus

  • Unfälle, Verletzungen und Sachschäden sind unverzüglich der unterrichtenden Lehrkraft bzw. dem Sekretariat zu melden!
  • Bei Wahrnehmung von Auffälligkeiten im Schulhaus oder auf dem Gelände, die zu einer Gefährdung führen könnten, ist ebenfalls sofort eine Lehrkraft bzw. die Schulleitung oder der Hausmeister zu verständigen.
  • Bei Alarm per Signalton muss das Schulgebäude auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen verlassen werden. Türen und Fenster sind zu schließen.
  • Im Sportunterricht sind die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen zu beachten.
    Die Sporthalle darf nur über die Umkleideräume betreten werden. Die Sportschuhe werden erst im Umkleideraum angezogen.
  • Wichtig: Das Schwimmbad darf nur bei vorhandener Aufsicht benutzt werden. Ansonsten ist die Benutzung ausdrücklich untersagt!
  • Eingangsbereiche und Flure müssen als Rettungswege freigehalten werden. Schultaschen sollen dort auch in der Mittagspause nicht abgestellt werden.

 

VI. Nutzungsordnung für die Computerräume

 

VII. Verhalten bei Feuer/Gefahr im Verzug

  • Bei Feueralarm sind nach dem Schließen der Fenster die Klassenzimmer zu verlassen. Die Klassenzimmertür ist zu schließen (nicht absperren!). Wie beim Probealarm geübt, begeben sich die Klassen zu den bekannten Sammelplätzen (Meldung beim Sicherheitsbeauftragten). Entsprechendes gilt auch für einen Alarm außerhalb der Unterrichtszeiten, z. B. in der Pause.
  • Ist Gefahr im Verzug, so ist die jeweilige Durchsage zu beachten. Dabei soll möglichst Ruhe bewahrt werden. Den Anweisungen der Lehrkräfte und des weiteren Schulpersonals ist Folge zu leisten. Fordert die Durchsage dazu auf, sollen alle Personen im Haus die Klassenzimmer aufsuchen bzw. in weiteren Räumen Schutz suchen. Die Zimmer sind dann von innen zu verschließen. Die Benutzung von Handys, um z. B. die Eltern etc. zu informieren, ist in dieser Zeit zu unterlassen.
    Die Nachricht zur Entwarnung erfolgt ebenfalls per Durchsage.

 
Wettenhausen, im September 2022
 
Andreas Eberle, OStD i.K.
Schulleiter