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Intensivierungsstunden

 

Aus dem Pool der neun flexiblen Intensivierungsstunden sind in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 von den Schülerinnen und Schülern mindestens fünf Stunden individuell zu wählen, um den Rahmen der von der KMK (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) vorgegebenen 265 Wochenstunden zu erfüllen. Zur Erfüllung dieser Belegungsverpflichtung können auch einzelne Stunden aus dem Wahlunterrichtsangebot gewählt werden.
Selbstverständlich zählen für Schüler höherer Jahrgangsstufen alle bisher besuchten Intensivierungsstunden zum Kontingent der insgesamt zehn zu belegenden Intensivierungen mit.
Außerdem können „Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf zum Besuch bestimmter Intensivierungsstunden verpflichtet” werden. Alle Schülerinnen und Schüler müssen von der 5. bis zur 12. Jahrgangsstufe insgesamt 5 Wochenstunden über den normalen Unterricht hinaus belegen, um zur Erlangung des Abiturs im Laufe der Schulzeit auf die von der Kultusministerkonferenz geforderten 265 Pflichtstunden zu kommen. Diese zusätzlichen Wochenstunden können flexible Intensivierungsstunden oder Wahlunterricht sein.

Die Teilnahme an Chor, Orchester, einer Theatergruppe oder auch an einer weiteren Stärkung der Sprache (DELF-Test – Französisches Sprachzertifikat) ist eine ebenso sinnvolle wie gewinnbringende Art, diese zusätzlichen Stunden einzubringen. Auch die Teilnahme am Wahlunterricht Textverarbeitung wird ebenso als flexible Intensivierungsstunde anerkannt.
Als eine abgeleistete Intensivierungsstunde bzgl. der geforderten 5 flexiblen Intensivierungsstunden, wird jeder Wahlunterricht anerkannt, wenn die Teilnahme regelmäßig über das Jahr erfolgte. Auch eine Teilnahme an einem doppelstündigen Wahlunterricht, der sich nur über ein Schulhalbjahr erstreckt, wird anerkannt. Ebenso besteht die Möglichkeit innerhalb eines Schuljahres bei der freiwilligen Teilnahme an einer Intensivierungsstunde das Fach zu wechseln, wenn sich z. B. das Notenbild in einem Fach verbessert und in einem anderen verschlechtert hat. Ein solcher Wechsel erfolgt wegen der notwendigen Kontinuität der Förderung sinnvoller Weise in der Regel zum Halbjahr.
Belegt eine Schülerin bzw. ein Schüler eine freiwillige Intensivierungsstunde, so wird regelmäßige Teilnahme vorausgesetzt. Eine rein punktuelle Anwesenheit ist nicht möglich (z.B. mal eben einzelne Stunden vor einer Schulaufgabe).

Zum Ende eines jeden Schuljahres erhalten die Eltern über ihre Kinder eine Mitteilung über die Anzahl der schon abgeleisteten bzw. der noch nötigen flexiblen Intensivierungsstunden.